Mieterrechtsschutz

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sind auch im Vergleich zu sonstigen juristischen Querelen ganz besonders dazu geeignet, an den Nerven der involvierten Personen zu zerren. Denn ganz anders als bei einem einmaligen Austauschvertrag wie bspw. einem Kauf über das Internet haftet der Beziehung zwischen einem Mieter und seinem Vermieter eine ungleich dauerhaftere Komponente an. Ist dieses Verhältnis erst einmal derart zerrüttet, dass rechtliche Streitigkeiten eröffnet sind, so kann eine Rechtsschutzversicherung wenigstens einen Teil dazu beitragen, dass die Situation als noch halbwegs erträglich empfunden wird. Und hierbei kann nicht genug darauf hingewiesen werden, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei Leibe nicht nur für ausgewiesene Streitlustige zu empfehlen ist; denn es passiert allzu schnell, dass man – auch ganz gegen den eigenen Willen – in eine juristische Auseinandersetzung verwickelt wird, aus der man nicht nach Belieben einfach wieder aussteigen kann. Dies umso mehr, weil aus dem schuldrechtlichen Gefüge eines Mietvertrages eine Vielzahl von möglichen Problemfeldern entspringt. Da der Mieter einen großen Teil seines (Freizeit-) Lebens in der Wohnung verbringt, fallen Mängel in den heimischen vier Wänden, die sich Tag für Tag zeigen, auf Dauer untragbar ins Gewicht und beeinträchtigen den Lebenskomfort signifikant. Wenn der Vermieter sich seinerseits nunmehr aber partout weigert, z.B. für die Behebung einer undicht gewordenen Stelle am Dach finanziell einzustehen, so ist handfester Ärger vorprogrammiert. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter nach mehrmaliger Aufforderung zur Leistung schließlich die Mietzahlung in eigener Regie reduziert und der Vermieter damit nicht einverstanden ist, sondern auf voller Zahlung insistiert.

Mietvertrag

Nach Unterzeichnung des Mietvertrages kann es zu Problemen zwischen Mieter und Vermieter kommen

Vorsicht vor dem Warten auf den letzten Moment

Schon mancher hat eine böse Überraschung erlebt, wenn er sich seinem Vermieter als juristischem Kontrahenten gegenübergesehen hat und spontan den Entschluss fasste, sich in die Obhut einer Rechtsschutzversicherung zu begeben. Mag dies auch eine naheliegende Idee sein, so verständlich ist es, dass ihre Realisierung nicht gelingen kann. Denn eine solche Versicherung für juristische Konflikte erst dann aufzunehmen, wenn der Streitfall akut geworden ist, können sich die Versicherungskonzerne schwerlich gefallen lassen. Andernfalls würde schlechthin Jeder erst dann eine solche Versicherung abschließen, wenn bereits die ersten Mahnbescheide den Weg in den Briefkasten gefunden haben. Welche Frist aber im Einzelfall konkret einzuhalten ist, bevor die Versicherung für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aufkommt, hängt zentral vom jeweiligen Anbieter ab. Etwa ein halbes Jahr (6 Monate) „Ruhezeit“ dürfte als Faustformel jedoch eine gewisse Orientierung bieten.

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